Frau mit langen braunen Haaren hält einen Antrag für den Energiekostenzuschuss in den Händen

FAQ Energiekostenausgleich

Hier finden LINZ AG-Kund*innen Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Energiekostenausgleich.

Die Zählpunktbezeichnung bzw. Zählpunktnummer ist eine eindeutige 33-stellige Nummer, welche in der Regel mit den Buchstaben „AT“ beginnt. Sie finden diese Bezeichnung auf Ihrem Stromliefervertrag oder Ihrer Stromrechnung. Diese können Sie auch rasch und bequem online über das LINZ AG-Kundenportal PLUS24 abrufen.

Sie erhalten die Gutschrift bei der nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung.

Der Gutschein wird nach dem Einlösen vom Stromlieferanten bei der nächsten Jahres- bzw. Schlussabrechnung berücksichtigt.

Der Gutschein wird bei jenem Stromlieferanten berücksichtigt, für den zum Zeitpunkt des Einlösens ein aufrechter Stromliefervertrag für die jeweilige Zählpunktbezeichnung bestanden hat.

Der Betrag wird bei Ihrer nächsten Jahres- bzw. Schlussabrechnung abgezogen.

In der Jahresabrechnung wird zunächst die erste Vorschreibung der zukünftigen Abrechnungsperiode ausgeglichen. Verbleibt darüber hinaus ein Guthaben, wird dieses ausbezahlt. Bei einer Schlussabrechnung wird ein allfälliges Guthaben ausbezahlt.

Wenn zwischen dem Einlösen des Gutscheins und ihrer letzten Jahresabrechnung weniger als 2 Wochen vergangen sind, wird der Gutschein erst im Folgejahr berücksichtigt. Bei weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Stromlieferanten.

Sie haben demnächst über oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich jederzeit die Möglichkeit, den Status Ihres Gutscheines zu überprüfen.

Dann wird Ihnen der übersteigende Betrag von Ihrem Stromlieferanten ausbezahlt.

Auf der Website der Bundesregierung erhalten Sie Antworten auf weiterführende Fragen zum Energiekostenausgleich.

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