Frau mit langen braunen Haaren hält einen Antrag für den Energiekostenzuschuss in den Händen
Strom

Informationen zum Energiekostenausgleich

Die Bundesregierung hat beschlossen, einen einmaligen Energiekostenzuschuss in Höhe von € 150,– zu gewähren. Jedem Haushalt, der in Österreich einen Hauptwohnsitz hat, wurde von der Bundesregierung automatisiert ein Gutschein zugeschickt.

  • Von der LINZ AG haben Sie per Brief eine Ausfüllhilfe für Ihren € 150,– Energiekostengutschein erhalten Sie können dort Ihre erforderlichen Kundendaten entnehmen.
  • Sie finden Ihre Kundendaten auch auf Ihrem Stromliefervertrag oder Ihrer Stromrechnung. Diese können Sie auch rasch und bequem online über das LINZ AG-Kundenportal PLUS24 abrufen.

Den ausgefüllten Gutschein senden Sie elektronisch oder auf dem Postweg an das Bundesrechenzentrum retour. Alles Weitere dazu finden Sie im Begleitschreiben der Bundesregierung. Bitte beachten Sie auch alle dort angegebenen Voraussetzungen für die Berechtigung den Gutschein einzulösen.

Hinweis: Die Einlösung des Gutscheins ist noch bis 31. März 2023 möglich!

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum 150 Euro Energiegutschein

Vorlage Ausfüllhilfe Energiekostengutschein

Um den Gutschein einzulösen, ergänzen bzw. überprüfen Sie bitte die Felder auf Ihrem Gutschein:

  • Ihre vollständige Zählpunktnummer bzw. Zählpunkt (finden Sie auf Ihrer Rechnung oder Ihrem Stromliefervertrag, Pflichtfeld.)
  • Kund*in des Stromlieferanten (finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung)
    • Nachname, Vorname (finden Sie bei den Ihrer Jahresabrechnung, Pflichtfelder)
    • Geburtsdatum (Pflichtfeld)
    • E-Mail-Adresse und Telefonnummer (für allfällige Rückfragen)
  • Firmenname Ihres Stromlieferanten („LINZ STROM Vertrieb“, Pflichtfeld)
  • Bestätigung, dass Sie diejenige Person sind, die den Vertrag mit dem Stromlieferanten abgeschlossen hat (Pflichtfeld)
  • Bestätigung, dass die Jahreseinkünfte unter der Höchstgrenze liegen (Pflichtfeld).

Tipp: Die Zählpunktnummer ist eine eindeutige 33-stellige Nummer, welche in der Regel mit den Buchstaben „AT“ beginnt. Loggen Sie sich im LINZ AG-Kundenportal PLUS24 ein, um Ihre Stromrechnung abzurufen. Dort finden Sie die Zählpunktnummer sowie den Vertragspartner.

Mustergutschein (PDF)

Sie dürfen diesen Gutschein einlösen, wenn

  • Sie an der Adresse an der Sie den Gutschein empfangen haben im Zeitraum vom 15. März 2022 bis 30. Juni 2022 an zumindest einem Tag Ihren Hauptwohnsitz haben,
  • Sie zahlender*zahlende Kunde*in bei einem Stromlieferanten sind und wenn
  • die Einkünfte eine bestimmte Höchstgrenze (siehe Fragen 4 und 5) nicht überschreiten.

Wenn Sie geprüft haben, dass Sie begünstigt sind, senden Sie den Gutschein elektronisch mittels persönlichem QR-Code, der sich rechts oben auf Ihrem Gutscheinschreiben befinden wird, oder postalisch mittels einem beiliegenden Rücksendekuvert an das Bundesrechenzentrum retour. Rücksendungen nach dem 31. März 2023 werden ausnahmslos nicht mehr berücksichtigt.

Der Gutschein wird nach erfolgter Überprüfung durch das Bundesrechenzentrum automatisch an den Stromlieferanten übermittelt, die 150 Euro werden Ihnen ab Juni 2022 bei Ihrer Jahres- oder Schlussabrechnung gutgeschrieben.

Die direkte Abgabe des Gutscheins bei Ihrem Stromlieferanten ist nicht möglich.

Elektronisch und rasch können Sie die Rücksendung Ihres Gutscheins abwickeln unter: oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich

Zu unterscheiden ist zwischen einem „Einpersonenhaushalt“ und einem „Mehrpersonenhaushalt“:

  • „Einpersonenhaushalt“
    • Sie leben am Hauptwohnsitz alleine oder mit einer/mehreren Personen, die an der Adresse keinen Hauptwohnsitz hat/haben.
    • Die Grenze beträgt 55.000 Euro im Jahr. Das entspricht bei Nichtselbstständigen (z.B. Arbeiter, Angestellte) einem Monatsbruttobezug von ca. 5.670 Euro brutto. Die Grenze bezieht sich nur auf die Einkünfte der Person mit Hauptwohnsitz.
  • „Mehrpersonenhaushalt“
    • Sie leben am Hauptwohnsitz mit einer/mehreren Personen, die dort ebenfalls ihren Hauptwohnsitz haben, in einem Haushalt zusammen.
    • Die Grenze beträgt 110.000 Euro im Jahr. Das entspricht bei Nichtselbstständigen einem gemeinsamen Monatsbruttobezug von ca. 11.340 Euro brutto.
    • Die Grenze bezieht sich auf alle Einkünfte der über 18-jährigen Person mit Hauptwohnsitz.

  • Wenn Sie einen Einkommensteuerbescheid für 2020 haben, der vor dem 15. März 2022 erlassen wurde, entnehmen Sie den Wert aus der Zeile „Gesamtbetrag der Einkünfte“ aus dem Bescheid für 2020.
  • Wenn Sie keinen Einkommensteuerbescheid für 2020, aber einen Einkommensteuerbescheid für 2019 haben, der vor dem 15. März 2022 erlassen wurde, entnehmen Sie den Wert aus der Zeile „Gesamtbetrag der Einkünfte“ aus dem Bescheid für 2019.
  • Wenn Sie keinen Einkommensteuerbescheid für 2020 oder 2019 haben, aber im Jahr 2021 Arbeitnehmer*in waren, nehmen Sie den Wert aus der Kennzahl 245 Ihres (Jahres)Lohnzettels (Formular L 16) für 2021. Bei mehreren Lohnzetteln addieren Sie diese Werte. Ihren Lohnzettel für das Jahr 2021 können Sie auch in FinanzOnline einsehen.
  • Wenn Sie glaubhaft machen können, dass die Einkünfte des Jahres 2021 unter dem Grenzwert liegen, steht Ihnen der Energiekostenausgleich ebenfalls zu.
  • Bei einem Mehrpersonenhaushalt ermitteln Sie die Einkünfte der haushaltszugehörigen Personen getrennt und zählen sie diese dann zusammen. Dabei sind aber nur Personen zu berücksichtigen, die bis zum 15. März 2022 das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Wichtig!

  • Wenn die Einkunftsgrenze nicht überschritten ist, bestätigen Sie das bitte auf dem entsprechenden Feld auf Ihrem Gutschein.
  • Wenn die Einkunftsgrenze überschritten ist, dürfen Sie Ihren Gutschein nicht einlösen. Ein zu Unrecht bezogener Energiekostenausgleich muss zurückgezahlt werden.

Sie haben weiterführende, spezifische Fragen an Ihren Stromlieferanten zum 150 Euro Energiegutschein? Werfen Sie einen Blick in unsere FAQ und erhalten Sie alle Antworten auf häufig gestellte Fragen.

FAQ

Mann vor seinem Computer im Büro, er trägt ein Headset

Weiterführende Informationen

Nähere Informationen sowie weitere Fragen und Antworten finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich

Für Fragen steht Ihnen die Energiekostenausgleich-Hotline des Bundes zur Verfügung:

050 233 798

(Mo bis Sa von 8 bis 18 Uhr)

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