Foto eines Mehrparteienhauses mit einer Solar-Dachfläche

Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen

Mithilfe einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) können Firmen bzw. Mieter*innen Strom aus einer Photovoltaikanlage gemeinsam nutzen.

Sie sind Eigentümer*in eines Mehrfamilienhauses, Fachmarktzentrums oder Bürokomplexes und möchten Ihren Mieter*innen über eine PV-Anlage Sonnenstrom anbieten? Mithilfe einer so genannten gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) lässt sich Strom aus einer PV-Anlage in einem Gebäude mit mehreren Parteien (Firmen, Mieter*innen) gemeinschaftlich nutzen. Auch für Mieter*innen bieten GEAs Vorteile, da sie nicht nur eine nachhaltige Klimaschutzmaßnahme unterstützen, sondern insbesondere von günstigerem Ökostrom profitieren.

Nahaufnahme einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Unternehmens bei Sonnenuntergang

In 3 Schritten zu Ihrer PV-Lösung

Hinweis: Die Errichtung einer PV-Anlage für Unternehmen, Gemeinden und Genossenschaften erfolgt ab einer Anlagengröße von 70 kWp. Dies entspricht einer PV-Fläche von etwa 400 m2.

Fordern Sie Ihr individuelles Angebot gleich online an. So funktioniert's:

  1. Online-Formular ausfüllen:
    Füllen Sie das nachstehende Formular zur Datenerhebung online aus.
  2. Grobkonzept:
    Sie erhalten im Anschluss ein kostenloses Grobkonzept für Ihre maßgeschneiderte PV-Lösung inklusive Umsetzungsvorschlag, eine Kostenschätzung und die Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.
  3. Planung und Umsetzung:
    Im Zuge der Feinplanung erfolgt die ausführungsreife Planung, die Netz- und Fördereinreichung und sofern gewünscht eine Finanzierungsplanung. Im Anschluss erhalten Sie ein verbindliches Angebot. Danach erfolgt die Installation Ihrer PV-Lösung.

Das Grundprinzip

  1. Auf Ihrem Gebäude wird eine PV-Anlage errichtet (z. B. Fachmarktzentrum, Bürogebäude, Mehrfamilienhaus)
  2. Der erzeugte Strom wird durch den*die Anlagenbetreiber*in (z. B. Vermieter*in) an die teilnehmenden Mieter*innen verkauft. Der Überschuss wird in das Netz oder in einen Speicher gespeist
  3. Die Abrechnung mit den Mieter*innen erfolgt durch die LINZ AG im Namen des*der Anlagenbetreiber*in (z. B. Vermieter*in).

Unsere Leistungen

  • Planung und Errichtung der PV-Anlage
  • Finanzierung über High Performance Contracting
  • Förderabwicklung
  • Abrechnungsdienstleistung mit Mieter*innen

Ihre Vorteile

  • Einnahmen aus dem Verkauf von PV-Strom
  • Wertsteigerung und erhöhte Attraktivität der Immobilie
  • Kein Investitionsbedarf und sofortiger Ertrag bei Finanzierung mittels High Performance Contracting
  • Günstigerer Ökostrom für Mieter*innen (Wegfall der Netzgebühren, geringere Energiekosten)

Grafik einer PV Gemeinschaftsanlage

Zum Vergrößern bitte klicken


Voraussetzungen für die Errichtung einer PV-Gemeinschaftsanlage: Smart Meter und die Möglichkeit der Viertelstunden-Auslesung. Betreiber*in und Einspeisezählpunkt müssen ident sein. Die Abrechnung der Viertelstundenwerte ist verbrauchsabhängig. Nur in Netzebene 6/7 möglich. Es wird nur eine PV-Anlage auf einem Gebäude errichtet (gemäß technischem Anschlusspunkt, d.h. z. B. bei einem Gebäude mit 6 Eingängen sind 6 GEAs nötig).

Mann in blauem Hemd berechnet etwas, vor ihm steht ein Haus, welches für die Finanzierungsförderung wirbt.

High Performance Contracting: Ihre PV-Gemeinschaftsanlage zum Nulltarif


Unser Finanzierungsmodell High Performance Contracting ermöglicht es Ihnen, eine PV-Gemeinschaftsanlage zum Nulltarif und damit sofort gewinnbringend zu realisieren.

Weitere Informationen

Thomas Priglinger
Mag. Thomas Priglinger LINZ-ENERGIESERVICE GmbH-LES
Wiener Straße 151
4021 Linz
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