Erdgas

Wartung und Überprüfung der Gasanlagen

Rund 38.000 Häuser werden in Linz und Umgebung mit Erdgas versorgt. Dabei sind die Verfügungsberechtigten (meist Hauseigentümer oder Wohnungsmieter) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet, eine entsprechende Wartung und Überprüfung der Gasanlagen bzw. Gasgeräte innerhalb eines vorgeschriebenen Zeitintervalls durchführen zu lassen. Unterbleibt diese, übernehmen Versicherungen mögliche dadurch entstandene Schäden nicht. Die LINZ STROM GAS WÄRME GmbH, Ihr Dienstleister für gastechnische Anlagen, führt diese Überprüfungen (mit Ausnahme des Geräteservice) gerne für Sie durch.

Neben dem Geräteservice müssen noch weitere Gasanlagen-Überprüfungen vorgenommen werden:

Bild von Gastherme-Kessel-Heizung

Regelmäßige Wartung (Geräteservice)


Je nach Vorgabe des Geräteherstellers beträgt das Wartungsintervall für Ihre Gastherme in der Regel zwischen ein und zwei Jahren.

Diese Arbeiten erfolgen durch einen Installateur oder durch den Werkskundendienst des Herstellers. Sie umfassen die Gerätereinigung, die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit, die Erstellung des Prüfprotokolls und die Anbringung der Wartungsplakette.

Servicetechniker arbeitet an einem Gasgerät

Überprüfung nach der ÖVGW-Richtlinie G10/G K71


Die sicherheitstechnische Überprüfung der Gas-Innenanlagen ist alle 12 Jahre – bei Flüssiggasanlagen alle 6 Jahreverpflichtend durchzuführen und darf nicht mit dem Geräteservice verwechselt werden. Die G10-/G K71-Überprüfung beinhaltet unter anderem die Dichtheitsprüfung der Gasinneninstallation und die Funktionsprüfung der Geräte und Absaugventilatoren in der Abgasabführung.

Servicetechniker arbeitet an einem Gasgerät

Wiederkehrende Überprüfung gemäß § 25 (1) Oö. LuftREnTG


Auch diese Überprüfung ist unabhängig vom Geräteservice durchzuführen. Gasanlagen mit einer Nennwärmeleistung bis zu 15 kW sind alle drei Jahre auf die Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften zu überprüfen. Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 15 und weniger als 50 kW müssen alle zwei Jahre überprüft werden. Bei einer Nennwärmeleistung ab 50 kW ist eine jährliche Überprüfung der Anlagen erforderlich.

Ein LINZ AG-Techniker wartet die Flüßiggasanlage eines Wohnmobils.

Überprüfung von Flüssiggasanlagen in Campern


Flüssiggasanlagen müssen den Installationsrichtlinien der ÖNORM EN 1949 und der ÖVGW-Richtlinie G 107 bei Wohnwagen und –mobilen entsprechen. Die Überprüfung ist beim Wohnwagen und beim Wohnmobil alle 2 Jahre durchzuführen.

Für mehr Effizienz und Sicherheit

Die regelmäßige Wartung und sicherheitstechnische Überprüfung der Gasanlagen gemäß den gültigen Gesetzen und Vorschriften erhält den Wirkungsgrad Ihrer Anlagen und optimiert deren Lebensdauer.

  • Die wiederkehrende und die sicherheitstechnische Überprüfung sowie die Überprüfung Ihrer Flüssiggasanlagen können bei der LINZ STROM GAS WÄRME GmbH in Auftrag gegeben werden. Als Dienstleister für gastechnische Anlagen führen wir nicht nur die Überprüfungen für Sie durch. Wir erinnern Sie auf Wunsch auch an die nächste anstehende Überprüfung.

Gabriel Spießberger
Gabriel Spießberger Gasdienstleistungen LINZ STROM GAS WÄRME Bereich Wärme & Kälte
Wiener Straße 151
4021 Linz
Tel. 0732/3400-6429
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