
Abfallwirtschaftskonzept
Anhand des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) legt ein Betrieb seinen Umgang mit allen anfallenden Abfällen dar. Das AWK beinhaltet Informationen über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der Abfälle.
Nach § 10 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) 2002, ist für Anlagen, bei deren Betrieb Abfälle anfallen und in welchen mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind, ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Dies bedarf einer laufenden Aktualisierung spätestens alle sieben Jahre.
Eine laufende Aktualisierung bietet stetige Übersicht für den Betriebsinhaber und die Möglichkeit, Einsparungspotenziale frühzeitig zu erkennen.
Inhalte des Abfallwirtschaftskonzeptes:
- Allgemeine Angaben zum Betrieb und zu etwaigen Anlagen (z.B. Standort, technische Daten)
- Verfahrensbezogene Darstellung (Menge und Art der Abfälle, Prozesse)
- Abfallrechtliche Darstellung (z.B. Auflistung nach gefährlichen und nicht gefährlichen Stoffen)
- Organisatorische Vorkehrungen (z.B. Überprüfung, wie Vorschriften eingehalten werden)
- Abschätzen der zukünftigen Entwicklung
Hr. Berer fertigt gerne ein Abfallwirtschaftskonzept für Ihr Unternehmen an. Bitte kontaktieren Sie ihn bei Interesse unter:
4020 Linz
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