Verkehrs-Abc
Alles rund um die LINZ AG LINIEN
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den wichtigsten Themen rund um den öffentlichen Verkehr der LINZ AG LINIEN. Wir hoffen, Sie werden hier bei Ihrem Anliegen fündig. Sollten Sie wichtige Fragen & Antworten vermissen, zögern Sie bitte nicht, sich bei uns zu melden. Wir helfen Ihnen gerne.
Hier können Sie die allgemeinen Beförderungsbedingungen der LINZ AG LINIEN einsehen.
Stets mobil mit den LINZ AG LINIEN
Mobil zu sein und notwendige Wege bewältigen zu können, ist für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit. Es gibt jedoch eine Reihe von Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die LINZ AG LINIEN sind bestrebt, diesen Fahrgästen einen barrierefreien Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr in Linz zu bieten.
Vorstandsdirektor DI Erich Haider, MBA: „Als größtes Verkehrsunternehmen in Oberösterreich übernehmen die LINZ AG LINIEN eine hohe Verantwortung gegenüber ihren Kund*innen. Es ist uns ein besonderes Anliegen allen Fahrgästen einen barrierefreien Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr in Linz zu ermöglichen. Mit der Entwicklung der neuen Liniensprachansage für blinde und sehbehinderte Personen leisten die LINZ AG LINIEN ein wichtigen Beitrag zur Förderung der Barrierefreiheit des öffentlichen Personennahverkehrs in Österreich.“
Liniensprachansage (LiSA)
Alle Fahrzeuge der LINZ AG LINIEN (mit Ausnahme der Fahrzeuge auf der Pöstlingbergbahn und Stadtteilbusse) sind mit einer Fahrzeug-Außenansage für blinde und sehbehinderte Fahrgäste ausgerüstet. An Haltestellen im Netz der LINZ AG LINIEN kann mittels Aktivierung durch Blindenhandsender die Liniennummer und das Endziel der Straßenbahn oder des Busses über die Außenlautsprecher am Fahrzeug abgerufen werden.
Rollstuhlfreundliche Niederflurtechnik
Unsere Fahrzeuge in Niederflurtechnik sorgen dafür, dass ein durchgängiger, behindertenfreundlicher Betrieb gewährleistet ist. Auch die Pöstlingbergbahn kann von Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität barrierefrei genutzt werden. Darüber hinaus verfügen alle Niederflurfahrzeuge über eine Behindertenrampe, die bei Bedarf ausgeklappt werden kann.
Hilfreiche Tipps für eine sichere Fahrt mit Kinderwagen & Co:
- Türöffner mit blauem Symbol für Rollstuhl bzw. Kinderwagen:
Benutzen Sie die für den Einstieg vorgesehenen Türen und drücken Sie bei Bedarf den Türöffner mit dem blauen Symbol für Rollstuhl bzw. Kinderwagen. So bleibt die Tür länger geöffnet und Sie können problemlos einsteigen. Wenn nötig, wird für Rollstuhlfahrer*innen die Rampe ausgelegt. - Kinderwagen & Co richtig „parken“:
- Beim Einstieg mit Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator Türöffner mit blauem Symbol benutzen.
- Kinderwagen oder Rollstuhl in der vorgesehenen Abstellfläche abstellen
- Richtige „Parkposition“ einnehmen und Feststellbremse aktivieren
- Mit Haltegurt zusätzlich sichern
- Während der Fahrt den Rollator nicht als Sitzplatz verwenden
Touchscreen-Fahrscheinautomaten
Die LINZ AG LINIEN verfügen über ca. 450 Touchscreen-Fahrscheinautomaten, die am neuesten Stand der Technik und einfach zu bedienen sind.
Funktionen Touchscreen-Fahrscheinautomaten:
- die Automaten sind leicht zugänglich und einfach zu bedienen
- sie verfügen über einen "Text to speech", der Blinden und Sehbehinderten den Ticketkauf wesentlich erleichtert
- mit dem Barcode-Scan wird Ihr Ticketkauf noch schneller und einfacher:
- Einmal das gewünschte Ticket im normalen Verkaufsvorgang erwerben.
- Bei jedem weiteren Kauf brauchen Sie nur noch in der Startmaske den Barcode-Scan auswählen, den Code auf ihrem aktuellen Ticket scannen und schon befinden Sie sich direkt im Bezahlvorgang. Alle zusätzlichen Eingaben, wie z. B. Ihre Ausweisnummer, werden automatisch übernommen.
- Bezahlungsarten:
- Barzahlung mit Wechselgeldrückgabe.
- Bargeldlose Bezahlung mit Bankomat-, Kreditkarte (akzeptierte Kreditkarten: Mastercard, Visa)
- NFC (kontaktlose Bezahlung)
- Bitte beachten Sie, dass Zeitkarten (Monats- und Wochenkarten) ab dem Kaufzeitpunkt gültig sind.
Hier erhalten Sie wertvolle Tipps zur Bedienung der Fahrscheinautomaten. Sie können zudem mit ausgewählten Produkten den Kaufvorgang testen.
Info: Die Tarifangaben in dieser Beschreibung sind willkürlich gewählt. Die aktuellen Tarife finden Sie unter „Tickets und Tarife“ oder direkt beim Ticketkauf im Kaufmenü der Fahrscheinautomaten.
Sollte ein Fahrscheinautomat defekt sein, so bitten wir Sie, dies dem*der Fahrer*in der Straßenbahn oder des Busses zu melden. Dieser*Diese kann die Information gleich an die zuständige Abteilung weiterleiten. So wird eine rasche Instandsetzung ermöglicht.
Das Fundbüro der Stadt Linz
Gegenstände, die in den Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN gefunden worden sind, werden nicht im LINZ AG-Kundenzentrum abgegeben und verwaltet, sondern im Fundbüro der Stadt Linz.
Sie haben in den Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN etwas verloren oder gefunden? Von den verlorenen oder vergessenen Gegenständen werden leider nur etwa zehn Prozent abgegeben. Der Rest verschwindet aus den Fahrzeugen, bevor der*die Wagenführer*in an der Endhaltestelle nachsehen kann, ob sich noch Gegenstände im Fahrzeug befinden.
Gefundene Dinge werden mit einem Fundzettel versehen, in den diversen Endhaltestellen oder in der Autobusgarage abgegeben und am nächsten Arbeitstag dem Fundbüro übergeben. Werden die Gegenstände erst in der Nacht bei der Fahrzeugreinigung entdeckt, verfügt das Fundbüro darüber erst am übernächsten Tag.
Öffnungszeiten:
Montag 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr
Allgemeine Infos
Die gesamte Abwicklung von der Fahrscheinkontrolle bis zur Klärung etwaiger Reklamationen wird von den LINZ AG LINIEN und ihren bestens geschulten Mitarbeiter*innen durchgeführt.
Öffnungszeiten:
- Montag – Donnerstag: 08.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag 08.00 bis 13.00 Uhr
LINZ AG LINIEN – Fahrscheinkontrollservice
Landstraße 119, 4020 Linz
Telefon: 0732/3400-7474
E-Mail: fahrscheinkontrollservice@linzag.at oder fks@linzag.at
Unsere Bankverbindung:
Empfänger: LINZ AG (LINZ LINIEN GmbH)
Geldinstitut: Allgemeine Sparkasse Oberösterreich
IBAN: AT84 2032 0000 0022 7109
BIC: ASPKAT2LXXX
FAQ rund um die Fahrscheinkontrolle
Wenn Sie ohne Ticket angetroffen werden und das erhöhte Beförderungsentgelt sofort bezahlen, brauchen Sie keinen Ausweis vorzeigen. Wenn Sie nicht sofort zahlen können, müssen Sie sich gegenüber den Kontrollorganen der LINZ AG LINIEN mit einem Lichtbildausweis ausweisen. Im Fall der Weigerung wird die Polizei zur Legitimierung hinzugezogen.
Wenn Sie ohne gültiges Ticket angetroffen werden, müssen Sie an der nächsten Station mit den Kontrolleur*innen aussteigen. Wenn Sie nicht kooperieren und versuchen wegzulaufen, oder ihren Ausweis nicht vorzeigen möchten, dürfen die Kontrolleur*innen Sie festhalten, bis die Polizei eintrifft.
Die rechtliche Grundlage ist das sogenannte Selbsthilferecht gem. ABGB §§ 19,344.
Eine Fahrscheinkontrolle kann auch nach dem Aussteigen aus dem Fahrzeug durchgeführt werden (z.B. im Haltestellenbereich), wenn Sie im Vorfeld nachweislich eine Beförderungsleistung in Anspruch genommen haben.
Laut Beförderungsbedingungen sind die Fahrausweise unseren Mitarbeiter*innen bei einer Kontrolle auf Verlangen vorzuweisen und erforderlichenfalls zur Prüfung zu übergeben. Dies gilt auch für elektronische Tickets, also zum Beispiel bei einem mobilen Ticket (Smartphone-App). Wichtig ist auch, jene Personen, die im Zuge der Mitnahmeberechtigung mit Ihnen reisen, sofort bei der Kontrolle zu benennen.
Bei der Kontrolle des MEGA-Tickets wird die Karte gescannt. Durch das Scannen wird festgestellt, ob das Ticket gültig ist. Es erfolgt dabei keine Abfrage personenbezogener Daten.
Haben Sie ein erhöhtes Beförderungsentgelt gezahlt beziehungsweise eine entsprechende Zahlungsaufforderung erhalten, können Sie Ihre Fahrt noch fortsetzen, da mit einer Beanstandung für die betreffende Fahrt ein Fahrschein mit dem erhöhten Fahrgeld mitverrechnet wurde.
Wenn der Aktivpass ungültig geworden ist (z.B. durch Überschreitung des Ablaufdatums), haben die Kontrolleur*innen den Auftrag des Magistrats der Stadt Linz, diesen einzuziehen. Das Foto wird Ihnen auf Wunsch gerne ausgehändigt. Den eingezogenen Aktivpass dürfen wir auch im Büro nicht mehr zurückgeben, da wir diesen dem Magistrat aushändigen müssen.
Bei den LINZ AG LINIEN muss bereits beim Einstieg in ein Fahrzeug ein gültiger Fahrschein vorhanden sein. Sollte der Fahrscheinautomat einmal nicht funktionieren, teilen Sie dies bitte gleich dem Fahrpersonal mit.
Ausnahme: Bei den Stadtteillinien (in den kleinen Citybussen) befinden sich die Fahrscheinautomaten im Inneren des Fahrzeugs, um Fahrscheine kaufen und entwerten zu können. Der Kauf, bzw. die Entwertung des Fahrscheins muss jedoch unmittelbar nach dem Einsteigen erledigt werden.
Nur ein personenbezogenes Ticket, das zum Zeitpunkt der Kontrolle nachweislich für Sie gültig war, kann nachträglich innerhalb von 7 Tagen, aber frühestens am nächsten Werktag, im Büro des Fahrscheinkontrollservice, Landstraße 119, 4020 Linz, vorgezeigt werden. Anstelle des erhöhten Beförderungsentgelts wird dann lediglich eine Bearbeitungsgebühr verrechnet.
Übertragbare Tickets können nicht nachgereicht werden, da wir nicht nachvollziehen können, ob dieser Fahrausweis zum Zeitpunkt der Kontrolle von einer anderen Person verwendet wurde.
TIPP: Heben Sie sich die Fahrkarte bzw. den Ausweis der beanstandet wurde auf um bei der nachträglichen Bearbeitung alles besser nachvollziehen zu können.
Ja! Auch unmündige Minderjährige (ab 7 Jahren) dürfen alterstypische Geschäfte in geringfügigen Angelegenheiten des täglichen Lebens abschließen. Dazu zählt z.B. der Erwerb eines Fahrscheins und somit das Abschließen eines Beförderungsvertrages.
Die rechtliche Grundlage ist das ABGB § 170 Abs.3.
Die Mitarbeiter*innen der Fahrscheinkontrolle sind zumeist in ziviler Kleidung im Einsatz. Bei Kontrollen weisen die Kontrolleur*innen ihren Dienstausweis vor. Auf diesem Ausweis finden sich die Dienstnummer sowie ein Lichtbild des*der Mitarbeiter*in.
Im Zweifelfall kontaktieren Sie den*die Lenker*in des öffentlichen Verkehrsmittels.
Wenden Sie sich bitte ausschließlich an:
LINZ AG LINIEN Fahrscheinkontrollservice
Landstraße 119, 4020 Linz
Tel.: 0732/ 3400 7474
E-Mail: fahrscheinkontrollservice@linzag.at
Wenn Sie beanstandet wurden, haben Sie 7 Tage Zeit diese zu bezahlen. Wenn Sie nicht, oder nicht rechtzeitig bezahlen, bekommen Sie eine kostenpflichtige Mahnung von den LINZ AG LINIEN. Wenn dann nach weiteren 14 Tagen immer noch kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, geben wir die Forderung an einen externen Inkassopartner ab. Sobald die Forderung abgegeben ist, können Sie nur noch mit dem Inkassobüro kommunizieren:
Inkasso Haydn GmbH
Enzmüllnerweg 10, 4040 Linz
Tel.: 0732/ 25 06 21-0
E-Mail: office@inkasso-haydn.at
Bitte richten Sie alle Zahlungen an:
Empfänger: LINZ AG (LINZ LINIEN GmbH)
Geldinstitut: Allgemeine Sparkasse Oberösterreich
IBAN: AT84 2032 0000 0022 7109
BIC: ASPKAT2LXXX
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung als Verwendungszweck immer Ihre Vorgangsnummer an! Nur so können wir den Zahlungseingang Ihrem Vorgang zuordnen.
Eine Bar- oder Bankomatkartenzahlung im Büro des Fahrscheinkontrollservice, Landstraße 119, 4020 Linz, ist ebenfalls möglich. Wenn nötig bieten wir auch eine Ratenzahlung an. Die Mindestrate beträgt dabei € 20,00
Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung. Sollten sie in Verzug geraten, machen wir Sie vorsorglich darauf aufmerksam, dass die dann zusätzlich entstehenden Kosten zu Ihren Lasten gehen.
Ja! Sollte es im Zuge einer Beanstandung in weiterer Folge zu einer Anzeige kommen, kann dies verwaltungs- und/oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Zwar kommt es gelegentlich zu anlassbezogenen Kontrollen, doch grundsätzlich sind vor dem*der Fahrausweisprüfer*in alle Fahrgäste gleich. Bei den LINZ AG LINIEN etwa heißt es dazu ausdrücklich: "Bei der Kontrolle wird grundsätzlich nicht nach Geschlecht, Alter oder Herkunft unterschieden, alle Fahrgäste sind gleichermaßen zu prüfen". Das klappt in der Praxis aber nicht immer. Wenn die Prüfer*in einen Fahrgast ohne gültigen Fahrschein erwischt haben, steigen sie gemeinsam mit ihm*ihr aus – auch dann, wenn einige Fahrgäste noch keine Fahrkarte vorgezeigt haben.
Mitnahme von Hunden, Kinderwagen & Co.
Mitnahme von Sachen, Rollstühlen, Kinderwägen und Fahrrädern
Der Fahrgast ist berechtigt, leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich mitzuführen. Kinderwagen, Kindertragtaschen und Rollstühle werden unentgeltlich befördert. Fahrgäste, die in Begleitung von Kleinkindern sind und Kinderwägen mit sich führen, sind angehalten, dafür zu sorgen, dass ihnen beim Ein- und Aussteigen von anderen Fahrgästen Hilfestellung geleistet wird. Der*Die Fahrer*in ist nicht zur Leistung von Hilfestellung verpflichtet. Für die Sicherung von mitgeführten Kinderwägen und Rollstühlen mittels der vorhandenen Befestigungseinrichtungen im Wageninneren hat der Fahrgast selbst oder die Begleitperson zu sorgen. Eine Haftung der LINZ LINIEN für Schäden, die anderen Fahrgästen durch mitgeführte Sachen entstehen, besteht nicht.
Mitnahme von Fahrrädern, Segways usw.
Die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Falträdern und (E-)Scootern, Segways, Elektroscootern (Elektro-Rollmobilen), Einkaufswagen und anderen übergroßen Gegenständen, die eine mögliche Gefährdung für den Betrieb und die Fahrgäste darstellen können ist untersagt.
Mitnahme von lebenden Tieren
Die Mitnahme von lebenden Tieren, die für sich allein oder mangels geeigneter Verwahrung oder geeigneten Tierhalters eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen können, kann vom Betriebspersonal abgelehnt werden. Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung sowie für sonstige Verunreinigungen und Beschädigungen aufgrund der Mitnahme des Tieres ist das in den Tarifbestimmungen festgelegte Reinigungsentgelt bzw. das Entgelt wegen Missbrauchs von Einrichtungen zu bezahlen.
Hunde werden nur unter Aufsicht eines hierzu geeigneten Hundehalters befördert. Hunde sind, soweit sie nicht in dafür vorgesehenen verschlossenen Transportkörben mitgenommen werden, an der kurzen Leine zu führen und haben einen Beißkorb oder adäquaten Beißschutz zu tragen. Assistenzhunde sind von der Beißkorbpflicht ausgenommen.
Für die Beförderung eines Hundes ist der im Tarif festgelegte Fahrpreis zu bezahlen, auch wenn dieser in einem Hundebuggy befördert wird. Mit jeder in der Kernzone Linz gültigen Monats- und Jahreskarte kann der*die Karteninhaber*in einen Hund unentgeltlich mitnehmen. Für jeden weiteren Hund ist ein Fahrschein zum ermäßigten Tarif zu lösen. Kleine Hunde, die vom Fahrgast getragen oder auf dem Schoß gehalten werden, sowie Assistenzhunde von behinderten Personen werden unentgeltlich befördert. Für die ordnungsgemäße Haltung und Sicherung des Hundes im Fahrzeug sowie im Haltestellenbereich ist der*die Hundehalter*in verantwortlich, eine Haftung der LINZ LINIEN gegenüber einem anderen Fahrgast für durch einen Hund verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
Sonstige Kleintiere, sofern es sich nicht um gefährliche Tiere handelt, können ohne gesondertes Entgelt in dafür vorgesehenen Transportkörben, die am Boden abzustellen sind, mitgenommen werden.
Mehr Informationen finden Sie unter www.linzag.at/hunde-linien.
Rücksicht in den Verkehrsmitteln
- Bitte beachten Sie die Vorrangregeln beim Ein- und Aussteigen. Erst aussteigen lassen, dann einsteigen. Blockieren Sie nicht die Türen. Denn können diese nicht geschlossen werden, bedeutet dies Zeitverlust und ein anderer Fahrgast verpasst dann vielleicht seinen Anschluss bei einer anderen Linie.
- Nehmen Sie Rücksicht auf Ihr Gegenüber, Ihren*Ihre Sitznachbar*in in Bus, Bim und Haltestelle. Laute Musik oder anregende Telefongespräche sind nicht für Jeden*Jede angenehm, ebenso wie der Geruch einer schmackhaften Jause. Es ist nur fair dem anderen Fahrgast gegenüber auf Essen, laut telefonieren oder lärmende Geräte hören zu verzichten.
- Rauchen ist in Bussen und Straßenbahnen ausnahmslos verboten. Bitte beachten Sie auch das Rauchverbot an den Haltestellen.
- Müll an den Haltestellen und in den Fahrzeugen muss nicht sein. Lassen Sie ihn nicht liegen, sondern entsorgen Sie den Müll in den Abfalleimern in den Haltestellen.
- Hunde dürfen nur mit Beißkorb und Leine transportiert werden.
- Bitte überlassen Sie die Sitzplätze den Fahrgästen, die ihn notwendiger als Sie benötigen: Ältere oder gebrechliche Personen, schwangere Frauen oder Fahrgäste mit kleinen Kindern, aber auch Fahrgäste mit Seh- oder körperlicher Beeinträchtigung.
- Festhalten nicht vergessen! Denken Sie an Ihre eigene Sicherheit und die der anderen Fahrgäste und benutzen Sie stets die Haltegriffe und Haltestangen während der Fahrt. Denn gerade bei unplanmäßigen, abrupten Bremsmanövern könnten Sie stürzen und sich oder andere Fahrgäste verletzen.
Die LINZ AG Linien bieten zahlreiche Angebote für Schulen:
Videoüberwachung
Videoüberwachung in 29 Straßenbahnen der LINZ AG LINIEN
Mit der Videoüberwachung wird dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis der Fahrgäste im öffentlichen Verkehr Rechnung getragen. Die Fahrgäste werden durch Aufkleber bei allen Einstiegstüren auf die Videoaufzeichnung im Fahrzeuginnenraum hingewiesen. Eine Auswertung der aufgezeichneten Daten erfolgt nur bei behördlichen Anfragen im Zuge polizeilicher Ermittlungen bzw. bei Vorfällen mit Verdacht auf strafrechtliche Relevanz. Ansonsten werden die Aufzeichnungen ohne Einsichtnahme automatisch überschrieben.
Obusse und neue Hybridelektro-Busse sind mit Videoaufzeichnung ausgestattet
Die Doppelgelenk-E-Obusse sowie auch die neuen Hybridelektro-Busse sind ebenfalls mit einer Videoaufzeichnung ausgestattet.
In den Cityrunnern-1 und in den Gas-Autobussen der LINZ AG LINIEN bleiben die bestehenden Sicherheits- und Notfallmaßnahmen unverändert aufrecht.
Gratis surfen in den Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN
Von Jänner 2011 bis 2013 wurde Gratis-WLAN bereits in allen 62 Linzer Straßenbahnen der LINZ AG LINIEN realisiert, sodass den Fahrgästen im gesamten Streckennetz seither ein kostenloser Internetzugang zur Verfügung steht.
Das Surf-Angebot wurde mit dem Ankauf der neuen 24-m-Doppelgelenk-Obusse um weitere 20 Fahrzeuge ausgebaut.
Derzeit ist in 99 Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN WLAN für die Fahrgäste verfügbar. Mit dem Austausch der Gasbusse auf die modernen Elektrohybrid-Busse von MAN wird auch die letzte Lücke noch geschlossen. Somit ist es ab 2024 in allen Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN (mit Ausnahme der Pöstlingbergbahnen) möglich, während der Öffi-Fahrt im Internet zu surfen.
Die mit WLAN ausgestatteten Fahrzeuge sind mit Aufklebern an den Türen gekennzeichnet. Zum Einsatz kommt das Hotspot-System „CityWave“ der LINZ AG TELEKOM. Das System ermöglicht dem*der Hotspotnutzer*in direkten Internetzugriff über WLAN. Über eine Mobilfunkanbindung wird ein VPN-Tunnel zum Carriernetz der LINZ AG aufgebaut.
So funktioniert's:
Der Einstieg in das WLAN-Netz ist leicht und praktisch: Der Hotspot heißt in jedem Fahrzeug „LINZ AG LINIEN“. Akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung und Sie können ohne Passwort und ohne Anmeldung lossurfen. Der Jugendschutz ist durch sich ständig aktualisierende Filter garantiert.
Fahrzeugwerbung & City Lights
Sie möchten die Werbeflächen auf den Straßenbahnen und Bussen der LINZ LINIEN GmbH für Werbezwecke mieten, die Infoscreens in den Fahrzeugen bespielen oder die City Lights an den Haltestellen für Ihre nächste Werbekampagne nutzen? Bitte wenden Sie sich an die Gutenberg-Werbering Gesellschaft m.b.H.
Gutenberg Werbering
Wischerstraße 2, 4040 Linz
Telefon: 0732/73 82 61-0
E-Mail: office@werbering.at
www.werbering.at
Liniennetz und Haltestellen:
- Anzahl der Linien: 34
- Streckennetz: 210 km
- Haltestellen: 364
- Haltestellenbereiche: 864
- Mittlerer Haltestellenabstand: 426 m
- Fahrscheinautomaten: 426
- Elektronische Fahrgastanzeigen (DFI): 413
Fuhrpark:
- Straßenbahnen (Cityrunner): 62
- Pöstlingbergbahn: 4 + 3 revitalisierte
- Doppelgelenk-Obusse: 20
- Busse: 88
Werbeflächen
- City Lights
- Verkehrsmittelwerbung: von Seiten- und Rückwandfolien bis Total-Look
- Bildschirmanzeigen in den Bussen und Straßenbahnen (Infoscreens)
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