Recht auf Grundversorgung

Sie haben das Recht, sich gegenüber jedem Versorger, der an Ihre Adresse Erdgas an Haushaltskund*innen und Kleinunternehmer (bis 400.000 kWh pro Jahr) liefert, auf die Grundversorgung zu berufen (§ 124 GWG 2011).

Wann kann die Grundversorgung relevant sein?

Die Grundversorgung ist zum Beispiel relevant bei Zahlungsschwierigkeiten, wenn die Abschaltung der Anlage droht oder die Anlage bereits abgeschaltet wurde und wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Versorger zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Erdgas mit Ihnen abzuschließen.

Wenn Sie einem Erdgasversorger mitteilen, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen, besteht für diesen eine Pflicht zur Grundversorgung. Sie werden dann zum Grundversorgungs-Tarif dieses Versorgers beliefert. Wenn Sie sich gegenüber einem Versorger auf die Grundversorgung berufen, ist auch Ihr Netzbetreiber dazu verpflichtet, seine Dienstleistungen zu erbringen und damit Ihre Belieferung mit Erdgas zu ermöglichen.

Auch wir bieten Ihnen die Grundversorgung an. Nähere Informationen über die Grundversorgung, zum Beispiel zur maximalen Höhe einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung finden Sie auf der Homepage der e-control.

Unser Grundversorgungs-Tarif

Generell gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung von Gas (ALB) von LINZ GAS Vertrieb GmbH & Co KG, insbesondere gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 124 GWG 2011.

LINZ GAS Vertrieb
Wiener Straße 151
4021 Linz
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