
Hauskanalanschluss LINZ AG
So kommen Sie zu Ihrem Anschluss in Linz
Beachten Sie bitte folgende Punkte bei der Herstellung eines Hauskanalanschlusses in Linz.
Gesammelt finden Sie alle Informationen zur Herstellung eines Hauskanalanschlusses in Ihrer Bauherrenmappe:
Informieren Sie sich vorab über die Lage des öffentlichen Kanalstranges. Auskünfte über den Linzer Kanalkataster erhalten Sie über unsere Planauskunft.
Die Herstellung des Hauskanalanschlusses ist anzeigepflichtig gemäß OÖ Bauordnung (Novelle 1999). Üblicherweise wird dieser mit den Einreichplänen bewilligt. In der Baubewilligung sind individuelle technische Auflagen enthalten.
Allgemeine Auflagen siehe Linzer Kanalordnung (PDF, 122 kB) (PDF, 199 kB)
Häusliche Abwässer
Für technische/kaufmännische Beratung stehen Ihnen unsere Berater gerne zur Verfügung.
Linz-Nord (nördlich der Donau) und Linz-Mitte (nördlich der Unionstraße - Umfahrung Ebelsberg):
4021 Linz
Linz-Süd (südlich der Unionstraße - Stadtautobahn - westlich der Umfahrungsstraße Ebelsberg - südlich Traun-Fluss):
4021 Linz
Betriebliche Abwässer
Gemäß Wasserrechtsgesetz WRG 1959 §32b ist ein Indirekteinleiter jemand, der Einleitungen in eine wasserrechtlich bewilligte Kanalisationsanlage eines anderen vornimmt.
Näheres finden Sie dazu in der Indirekteinleiterverordnung.
4021 Linz
4021 Linz
Häusliche Abwässer
Darunter fallen Abwässer aus Privathaushalten und Abwässer aus gewerblichen Betrieben, sofern deren Beschaffenheit nur geringfügig von häuslichem Abwasser abweicht (z. B.: Friseurbetriebe, Bäckereien, Gastronomiebetriebe mit bis zu 100 warmen Mahlzeiten pro Tag).
Antrag für häusliche Abwässer (PDF, 19 kB)
Linzer Kanalordnung (PDF, 122 kB) (PDF, 199 kB)
Tarifordnung zur Linzer Kanalordnung (PDF, 182 kB) (PDF, 114 kB)
Achtung: Mindestens 14 Tage vor Herstellung des Hausanschlusses ist ein Antrag auf Abschluss eines Entsorgungsvertrages mit der LINZ SERVICE GmbH Bereich Abwasser abzuschließen.
Betriebliche Abwässer
Weicht die Beschaffenheit der Abwässer mehr als geringfügig von häuslichen Abwässern ab, so spricht man von betrieblichem Abwasser. Vor der Einleitung von betrieblichen Abwässern ist eine schriftliche Zustimmung des Kanalisationsunternehmens erforderlich. Für einige Branchen muss vor einer Einleitung zusätzlich auch eine wasserrechtliche Bewilligung bei der zuständigen Behörde eingeholt werden.
Antrag für betriebliche Abwässer (PDF, 48 kB)
Betriebliche Abwässer Umlandgemeinden (PDF, 85 kB) (PDF, 52 kB)
Allgemeine Bedingungen für die Übernahme und Reinigung von Abwässern (PDF, 58 kB) (PDF, 195 kB)
Die Grabungsmeldung erfolgt durch die ausführende Baufirma. Informationen dazu erhalten Sie über unsere Planauskunft.
4021 Linz
Bitte bedenken Sie die jeweils fällig werdenden Entgelte:
- Kanalanschlussentgelt (fällig mit der Herstellung des Kanalanschlusses)
- Kanalbenützungsentgelt (fällig mit Fertigstellung des Gebäudes)
Siehe auch in der Tarifordnung zur Linzer Kanalordnung (PDF, 114 kB)
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