Pärchen an der Donau vor dem Auto.

Aktuelle Förderungen E-Mobilität

Sparen Sie jetzt bares Geld!

Um Österreich im Bereich Elektromobilität voranzubringen, gibt es vom Bund und vom Land Oberösterreich einige Förderungen für Ihr Elektrofahrzeug und für Ihre E-Ladeinfrastruktur.

Förderungen von der Stadt Linz

Die Stadt Linz unterstützt den Kauf oder das Leasing von E-Fahrzeugen für

  • Betriebe/Unternehmen und
  • Organisationen mit öffentlichem Interesse (z. B. Hauskrankenpflege)

Die angekauften E-Fahrzeuge müssen am Standort Linz behördlich zugelassen sein.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt Linz zu den Themen:

Förderungen vom Bund

Auch im Jahr 2024 wird der Kauf eines PKWs der Klassen M1 und N1 mit einem Elektroantrieb gefördert. Voraussetzungen sind maximal 60.000 EUR Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) sowie mindestens 60 km vollelektrische Reichweite.

Zudem gibt es einen Bonus für private E-Ladeinfrastruktur.

PHEV, REX, REEV mit Dieselantrieb sind nicht förderfähig.

Zusätzlich werden auch E-Zweiradfahrzeuge (E-Moped, E-Motorrad, Elektro-Leichtfahrzeuge) gefördert.

Die Laufzeit des Förderprogramms der Bundesregierung endet am 31. März 2025. Informationen zur Förderung und deren Beantragung gibt es auf umweltfoerderung.at.

Achtung: Bitte beachten Sie, dass die Förderung mit 50 % der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt ist und damit auch geringer als die Förderungspauschale sein kann.
Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Leitfaden.

Fahrzeuge mit Elektroantrieb
Automobilimporteure
BMK
E-PKW* (M1, N1) mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV)
€ 2.000,-
€ 3.000,-
E-Leichtfahrzeuge* (L2e, L5e, L6e, L7e)
-
€ 1.300,-
E-Zweiräder* (L1e)
€ 350,-
€ 600,-
E-Zweiräder* (3e ≤11 kW)
€ 500,-
€ 1.200,-
E-Zweiräder* (L3e >11 kW)
€ 500,-
€ 1.800,-

* Zu beachten: Jedes Rechnungsdatum der übermittelten Rechnungen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als neun Monate zurückliegen.

Neben der Förderung von Fahrzeugen besteht die Möglichkeit, auch eine Förderung für Ladeinfrastruktur (kommunikationsfähige Wallboxen oder kommunikationsfähige intelligente Ladekabel) zu beantragen. Dies kann einerseits im Zuge des Kaufs eines E-PKWs erfolgen, andererseits kann für die Ladeinfrastruktur auch ein separater Förderungsantrag gestellt werden

Private E-Ladeinfrastruktur*
BMK Förderung
Kommunikationsfähige WallBOX (Heimladestation) in einem Ein- oder Zweifamilienhaus oder kommunikationsfähiges intelligentes 3-phasiges Ladekabel
€ 600,-
Intelligente kommunikationsfähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage
€ 900,-
Intelligente kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage
€ 1.800,-

*Zu beachten: Jedes Rechnungsdatum der übermittelten Rechnungen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als neun Monate zurückliegen.

Förderungen vom Land Oberösterreich

Basisinfrastruktur für Wohnanlagen, Wohnbauträger und Eigentümergemeinschaften

Gefördert werden die Anschaffung und die Installation der erforderlichen Basis-Infrastruktur einer Lademöglichkeit für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (E-Autos) in einer Wohnanlage mit mehr als drei Wohneinheiten.

Förderhöhe/Fördersatz:

  • 50 % der förderfähigen Kosten
  • maximal 5.000 Euro

Voraussetzungen:

  • Privatperson mit Hauptwohnsitz in OÖ, auf deren Adresse ein E-PKW zugelassen ist
  • Strom aus erneuerbarer Energie (Ökostrom) oder installierte PV-Anlage (mind. 3kWp)
  • Smart-Grid/Smart-Home-Fähigkeit der WallBOX

Weitere Informationen zu den Förderungen vom Land Oberösterreich finden Sie auch hier.

LINZ STROM GAS WÄRME Bereich E-Mobilität
Wiener Straße 151
4021 Linz
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