Auch die LINZ AG muss nun ihren Stromtarif anpassen – es ist die erste Tariferhöhung für Bestandskunden seit zwölf Jahren

Hohe Beschaffungskosten erfordern Tarif-Anpassung ab 1. Juli 2022

- Soziale Verträglichkeit im Blick: Die seit 1.1.2022 gesenkten Netzkosten im LINZ AG-Netzgebiet federn beispielsweise ab

- Die Tariferhöhung bedeutet vielfach nicht, dass die nächste Stromrechnung automatisch insgesamt höher ausfällt – die LINZ AG berät bei Fragen

Die vorausschauende Beschaffungsstrategie der LINZ AG und laufende Optimierungen der eigenen Stromerzeugungsanlagen ermöglichten eine langjährige Preisstabilität. Zuletzt waren dadurch mehrmalige Verlängerungen der bestehenden Preisgarantie für die Bestandskunden möglich. „Trotz der anhaltenden Verwerfungen am Energiemarkt konnten wir den Tarif halten, während andere (Diskont-)Anbieter längst Tarife erhöhten oder sogar Kunden kündigten, manchmal auch nur um ihren Gewinn zu maximieren“, sagt der Energievertriebsleiter der LINZ AG, Ing. Peter Steinberger. „Aktuell können wir den Kostendruck nicht mehr kompensieren“, so Steinberger zur Erhöhung, die so lang wie möglich hinausgezögert wurde.

Ab 1. Juli 2022 gelten für Bestandskunden neue Tarife

Die Erhöhung betrifft den Stromtarif (= der Energie-Grundpreis und der verbrauchsabhängige Energie-Arbeitspreis). Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 kWh liegt der Stromtarif nach der Anpassung ab 1. Juli 2022 im Schnitt bei etwa 19,90 ct pro kWh inkl. MwSt. Das entspricht einer Anhebung des Energie-Arbeitspreises um 8,76 ct pro kWh inkl. MwSt. Der Energie-Grundpreis erhöht sich um 4,22 %. Im Schnitt macht die Erhöhung pro Haushalt und Monat bei einem Verbrauch von 2.500 kWh 18,44 Euro (inkl. MwSt.) aus.

Damit liegt der Tarif teilweise deutlich unter den aktuellen Neukunden-Tarifen im Versorgungsgebiet und auch unter der Entwicklung des Österreichischen Strompreisindex.

Soziale Verträglichkeit im Blick: Die Stromtarif-Anpassung führt nicht immer automatisch zu einer höheren Stromrechnung

Die Tariferhöhung wird sich in vielen Fällen in der nächsten Stromrechnung nicht oder nur gering auswirken. Warum? Der Gesamtstrompreis auf der Stromrechnung setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

Gesamtstrompreis ab 1.7.2022: 100 %

1) Strompreis (Energie-Arbeitspreis + Energie-Grundpreis) 60 %

2) Netztarif 23 %

3) Gebühren und Abgaben und Steuern 17 %

Beispiel: Tarif „Mein Strom Komfort“ bei 2.500 kWh

Als Stromanbieterin legt die LINZ AG (LINZ STROM Vertrieb GmbH & Co KG und LINZ ÖKO-Energievertriebs GmbH) nur den unter Pkt. 1 genannten Strompreis fest bzw. wird dieser Teil des Gesamtpreises aktuell angepasst.

Hingegen wurde der Netztarif der LINZ AG-Tochter LINZ NETZ GmbH entgegen dem österreichischen Trend mit 1.1.2022 gesenkt. Diese Senkung wirkt sich auf die Stromrechnung von Kunden im LINZ AG-Netzgebiet genauso gesamtpreismindernd aus wie der 150 Euro-Energiekostenausgleichsgutschein für Berechtigte. Auch die aktuelle Senkung der Elektrizitätsabgabe, der Wegfall der Ökostrom- und der Biomassebeitragszahlung wirken sich preismindernd aus. (Für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 2.500 kWh beträgt die Preisminderung durch die Senkung der genannten Abgaben rund 140 Euro.)

In vielen Fällen wird die nächste LINZ AG-Stromrechnung daher trotz Tariferhöhung nicht oder in einem akzeptablen Ausmaß steigen.

Ein Beispiel:

Ein Haushalt mit einem Verbrauch von 2.500 kWh (Tarif „Mein Strom Komfort“, Datum der letzten Abrechnung war vor 31.12.2021): Falls eine Berechtigung zum Einlösen des Energiekostenausgleichsgutscheins besteht, ergibt sich trotz Tariferhöhung insgesamt eine Gutschrift auf der Rechnung. Besteht die Berechtigung nicht, ergibt sich eine Nachzahlung.

LINZ AG bietet individuelle Beratung

Bei Fragen zur Abrechnung, zur möglichen Ratenzahlung und ob es beispielsweise sinnvoll ist, die monatlichen Beiträge bei Ratenzahlung anheben zu lassen, berät die LINZ AG gern individuell.

LINZ AG reagiert auf die Marktlage u.a. mit vorgezogenen Großprojekten

Mittel- und längerfristig erwartet die LINZ AG auch positive Effekte durch die forcierte Dekarbonisierung der eigenen Energieerzeugung. Erst letzte Woche wurde ein neues Großprojekt vorgestellt, mit dem Erdgas eingespart werden kann. „Die Strompreiserhöhung ist zum jetzigen Zeitpunkt unerlässlich, um die Versorgungssicherheit für unsere treuen Kunden und auch für jene, die im letzten Jahr dazugekommen sind, auf Dauer garantieren zu können. Es war uns aber möglich, die Erhöhung so zu gestalten, dass sie aktuell, speziell für die niedrigeren Einkommen, akzeptabel bleibt. In diesem Sinne haben wir unter anderem auch den Energiekostenausgleichgutschein mit einem Informationsschreiben begleitet, um die Nutzung für unsere Kunden zu erleichtern“, sagt Energievertriebsleiter Peter Steinberger. „Wir werden die Lage weiterhin beobachten und den Strompreis zu gegebenenfalls auch wieder nach unten anpassen.“

Bei entsprechender Marktlage wird die LINZ AG den Stromtarif auch wieder nach unten anpassen!

Ein Informationsschreiben zur aktuellen Tariferhöhung folgt per Post

Alle LINZ AG-Stromkunden, die von der Erhöhung betroffen sind, erhalten in den nächsten Tagen ein entsprechendes Infoschreiben mit der Post. Die aktuellen Tarifblätter sind ab 25.05.2022 auch auf www.linzag.at abrufbar.

Weiters informiert und berät das LINZ AG-Team

• telefonisch unter 0732/3400-4000 (Mo bis Fr von 8 bis 18 Uhr)

• per Mail an: info@linzag.at

• über das Online-Kundenportal PLUS24 auf www.linzag.at

• persönlich im LINZ AG-Kundenzentrum Wiener Straße 151, 4021

(Mo – Do von 8 bis 17 Uhr, Fr von 8 bis 13 Uhr)

Susanne Gillhofer Pressesprecherin LINZ AG
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