Die LINZ AG BÄDER planen die Öffnung aller Einrichtungen ab Freitag, 17. Dezember 2021 – „Wir sind gut vorbereitet!“

Angekündigtes Lockdown-Ende ermöglicht die Wiederöffnung

Collage aus Schwimmbad, Eislauf und Sauna
Bildtext: Gut vorbereitet für die Wiederöffnung: die Einrichtungen der LINZ AG BÄDER öffnen unter Einhaltung der geltenden Corona-Sicherheitsregeln.

(LINZ AG – 14. Dezember 2021)

Mit 17. Dezember 2021 stehen auch in Oberösterreich Öffnungsschritte laut den gültigen Vorschriften des Bundes in allen Bereichen des Lebens bevor. In der LINZ AG waren vor allem die BÄDER-Einrichtungen von Schließungen im Lockdown betroffen. Entsprechend groß ist die Vorfreude auf die bevorstehende Wiedereröffnung am Freitag.
Aus heutiger Sicht können alle LINZ AG BÄDER-Einrichtungen unter Berücksichtigung der geltenden behördlichen Corona-Zutritts- und Sicherheitsregeln ab Freitag, 17.12. 2021 wieder besucht werden.
Die LINZ AG BÄDER sind gut vorbereitet.
Die Wiederöffnungen betreffen alle Bereiche und damit den Schwimm-, Wellness- und Sauna- sowie den Eislaufbetrieb (Halle und Freieis). Auch die Eisstockbahnen können ab sofort wieder online reserviert werden.

Besuch unter Einhaltung von Regeln und Schutzmaßnahmen

 Für den Zutritt zu allen Anlagen der LINZ AG BÄDER gilt die vom Bundesministerium verordnete „2-G-Regel“ (geimpft oder genesen)
Die Gäste werden ersucht, den entsprechenden Nachweis an den Kassen bzw. an den zusätzlich eingerichteten Stationen vorzuweisen.
 Für schulpflichtige Kinder und Jugendliche gilt auch ein gültiger „Ninja-Pass“ (= landläufige Bezeichnung für Corona-Testpass). Der Pass ist dem 2G-Nachweis gleichgestellt. In den Weihnachtsferien ist ein negatives Ergebnis eines Antigentests bzw. eines PCR-Tests erforderlich. Die Tests müssen jeweils von einer befugten Stelle durchgeführt werden.
 In Innenbereichen (beginnend mit dem Zugangsbereich, Garderoben, Kassenhallen …) ist das Tragen einer FFP-2-Maske verpflichtend. In den Duschräumen, bei der eigentlichen Sportausübung (beim Schwimmen und Eislaufen) oder in den Saunakammern gilt keine Maskenpflicht.
 Auf der gesamten Anlage (beginnend im Kassenbereich), insbesondere dort, wo das Tragen einer Maske nicht möglich ist, ist auf die Einhaltung des Abstandes von 2 Metern zu achten.

Die digitale Auslastungsanzeige auf www.linzag.at unterstützt

Als zusätzliches, erprobtes Serviceplus steht wieder die laufend aktualisierte Online-Auslastungsanzeige auf www.linzag.at zur Verfügung.

Die Details zu den Sicherheitsregeln finden Sie wie die Öffnungszeiten ab sofort auf www.linzag.at

Fotobeilage: Die Veröffentlichung der Bilder ist honorarfrei, Fotonachweis: LINZ AG

Susanne Gillhofer Pressesprecherin LINZ AG
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