Richtigstellung: Keine Verpfändung der LINZ AG

LINZ AG, 05.12. 2018

In den Oberösterreichischen Nachrichten und der Kronen Zeitung vom 5.12.2018 wurde über eine Kreditaufnahme der Unternehmensgruppe Linz GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Stadt Linz berichtet. In einem für die LINZ AG sehr wesentlichen Punkt ist diese Berichterstattung unrichtig. Im Hinblick auf unsere Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter wollen und müssen wir den betreffenden Sachverhalt richtigstellen.

Worum geht es?

In den Zeitungsartikeln wird der Eindruck erweckt, dass die Kreditgeber der Unternehmensgruppe LINZ GmbH die Stadt Linz auffordern, ein Pfandrecht an den LINZ AG Aktien aufzugeben, um sich in der Folge selbst dieses Pfandrecht ein-räumen zu lassen. Das ist grob falsch.

Was ist richtig?

Richtig ist, dass die Kreditgeber der Unternehmensgruppe Linz GmbH kein Pfand-recht an den LINZ AG Aktien verlangen. Dass sie eben nicht auf die Aktien zugreifen. Und dass sie das in ihren Kreditverträgen mit der Unternehmensgruppe Linz GmbH auch ausdrücklich so vereinbart haben.
Die Banken haben jedoch berechtigterweise als Bedingung gestellt, dass, wenn sie selbst keine Pfandrechte besitzen, auch niemand anderes ein Pfandrecht an den LINZ AG Aktien haben soll.
Deshalb haben die Banken gefordert, dass die Stadt Linz schon jetzt auf ihr Pfandrecht an den LINZ AG Aktien verzichtet. Dieses Pfandrecht wäre mit Herbst 2019 ohnehin erloschen, wenn die Unternehmensgruppe Linz GmbH ihre Kaufpreisverbindlichkeit aus dem Kauf der LINZ AG Aktien gegenüber Stadt Linz bezahlt hat.

Zusammenfassung:

Die gegenständlichen Kreditvereinbarungen der Unternehmensgruppe Linz GmbH sehen keine Verpfändung der LINZ AG Aktien vor.
Die gegenständlichen Kreditvereinbarungen stärken die unabhängige Position der LINZ AG als Leitbetrieb der Unternehmensgruppe Linz.
Die finanzierenden Bankinstitute wissen um den hohen Wert dieser unabhängigen Position und haben demnach auch keine Forderungen gestellt das zu ändern.

Susanne Gillhofer Pressesprecherin LINZ AG
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