Bild einer Frau mit der FFP2 Maske.

FFP2-Maskenpflicht in den Öffis

LINZ LINIEN GmbH 08.09.2021 | Ab 15.09. 2021 ist das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil in allen Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN verpflichtend.

Ab 15. September 2021 ist das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil in allen Fahrzeugen der LINZ AG LINIEN sowie in den unterirdischen Straßenbahnhaltestellen, auf allen Bahnsteigen und in allen Haltestellen und deren Verbindungsbauwerken verpflichtend.

Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der FFP2-Maske bzw. des Mund-Nasen-Schutzes nicht zugemutet werden kann (eine entsprechende ärztliche Bestätigung ist mitzuführen). Kinder von sechs bis 14 Jahre sowie Schwangere können wie bisher auch einen gewöhnlichen Mund-Nasenschutz anstatt der FFP2-Maske verwenden.

Während der Fahrt besteht für das Fahrpersonal keine Mund-Nasenschutz-Pflicht (aufgrund der geschlossenen Fahrerkabine). Sobald dieses den Fahrgastraum betritt, ist eine FFP2-Maske verpflichtend. Die Kontrolleure der LINZ AG LINIEN tragen ebenfalls eine FFP2-Maske.

Das Fahrscheinkontrollservice-Personal ist täglich im Netz der LINZ AG LINIEN unterwegs und weist Fahrgäste ohne FFP2-Maske auf das verpflichtende Tragen hin. Der Ordnungsdienst der Stadt Linz unterstützt zusätzlich die Kontrollmaßnahmen zur Einhaltung der Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Laut dem BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) sind die Verkehrsbetriebe für die aktive Information über die Maskenpflicht zuständig. Die Umsetzung und Einhaltung obliegt den Fahrgästen. Die LINZ AG LINIEN informieren verstärkt daher auf allen Kanälen über die FFP2-Maskenpflicht, insbesondere in den Fahrzeugen durch regelmäßige Durchsagen und Infoscreen-Einblendungen sowie an den Haltestellen mittels Aufklebern. Aktuelle Informationen werden natürlich auch über die Social-Media Kanäle kommuniziert.

Nähere Informationen zu den Vorgaben des BMK finden Sie auf der Homepage des Ministeriums.

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