Eine Frau mit einem Handy in der Hand blickt lächelnd aus dem Fenster der Straßenbahn.

Corona-Maßnahmen bezüglich Semesterticket

LINZ LINIEN GmbH 04.05.2020 | Wir informieren über die Maßnahmen bezüglich der Gültigkeit & Refundierung des Semestertickets für Studierende.

Aufgrund der außerordentlichen Situation durch die Covid-19-Krise und der damit verbundene weitgehende Ausfall des Lehrbetriebes an Universitäten und Fachhochschulen für das Sommersemester 2020 haben die LINZ AG LINIEN in Abstimmung mit dem OÖVV beschlossen, die Gültigkeit des MEGA-Tickets für Studierende mit Gültigkeitsdatum 1. März 2020 – 31. August 2020 um das Wintersemester 2020/21 (1. September 2020 – 28. Februar 2021) zu verlängern, bzw. jenen, die ihr Studium im Sommer 2020 beenden oder abbrechen, eine Rückerstattung des Kaufpreises zu gewähren.

Verlängerung der Gültigkeit des MEGA-Tickets für Studierende für das Wintersemester 2020/21:

a. Sie haben Ihr Ticket im LINZ AG LINIEN-Infocenter oder als Onlineticket erworben: Wenn Sie im Wintersemester 2020/2021 weiter studieren und das Ticket daher benötigen, müssen Sie nichts unternehmen. Ihr bisheriges Semesterticket (gültig von 1. März bis 31. August 2020) wird auch im Wintersemester 2020/21 von 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 als gültiges Ticket anerkannt.

b. Sie haben Ihr Ticket in der Ticket App erworben: Sie erhalten ab 17. August 2020 eine E-Mail zugesandt, dass Sie sich ein Semesterticket mit der Gültigkeit 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 kostenlos in der Ticket App abholen können.

Ablauf Rückerstattung MEGA-Ticket für Studierende, wenn im Wintersemester 2020/21 kein Ticket benötigt wird

Wenn Sie Ihr aktuelles Ticket nicht mehr benötigen und eine Rückerstattung des Kaufpreises wünschen, ersuchen wir Sie nachstehendes Formular vollständig auszufüllen. Der Kaufpreis wird Ihnen nach Bearbeitung (voraussichtlich innerhalb der nächsten drei Wochen) rückerstattet. Eine Rückerstattung wird nur bei Semestertickets gewährt, die vor dem 16. April 2020 gekauft wurden.

Die Beantragungsfrist ist mit 30. Juli 2020 abgelaufen.

Hinweis: Bei einer Fahrscheinkontrolle ist ein gültiger Studentenausweis vorzuweisen.

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