Gestützter Strompreis für begünstigte Haushalte gemäß ElWG § 36 bis 38
Die LINZ AG bietet begünstigten Haushalten ab 1. April 2026 einen gestützten Strompreis (Sozialtarif).
Laut § 36 Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) sind begünstigte Haushalte jene, die gemäß § 4a und § 5 des ORF-Beitragsgesetz 2024 vom ORF-Beitrag befreit sind.
Die Antragstellung für eine solche Befreiung erfolgt über das ORF-Beitrags Service unter www.obs.at. Der ORF-Beitrags Service informiert dann Ihren zuständigen Energielieferanten.
Ab dem 1.4.2026 darf der Energiepreis bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 kWh 6 Cent pro kWh netto nicht überschreiten. Diesen Wert nennt der Gesetzgeber den unteren Referenzwert. Dieser Wert kann jährlich durch die Behörde am 1.1. angepasst werden und bezieht sich auf die Lastprofile HO, HA, HF, L0, L1 und L2.
Der Sozialtarif ist kein eigener neuer Stromtarif, sondern eine gesetzliche Preisdeckelung innerhalb des bestehenden Stromliefervertrags.
Für Jahresverbräuche, die über 2.900 kWh liegen, hat der Gesetzgeber den oberen Referenzwert festgelegt. Dieser wird von der Behörde am Ende eines jeden Quartals neu berechnet und veröffentlicht. Auch für andere Profile im begünstigten Haushalt kommt der obere Referenzwert zur Anwendung.
Sozialtarif
Zeitraum |
Energiepreis |
|---|---|
1. April bis 30. Juni 2026 |
6,00 Cent/kWh (netto) 7,20 Cent/kWh (brutto) |
Zeitraum |
Energiepreis |
|---|---|
1. April bis 30. Juni 2026 |
8,845 Cent/kWh (netto) 10,614 Cent/kWh (brutto) |
Weiters wird für begünstigte Haushalte, an deren Adresse mehr als drei Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, für die vierte und jede weitere Person einen Pauschalbetrag in der Höhe von 52,50 Euro netto pro Jahr gewährt. Dieser wird auf den Monats- bzw. Jahresabrechnungen in Abzug gebracht.
Zusätzlich kann für Personen, die in einem begünstigten Haushalt den Hauptwohnsitz gemeldet haben, für den Betrieb stromintensiver medizinischer Geräte ein Pauschalbetrag festgelegt werden.
Der obere Referenzwert unterliegt zeitlich gebundenen Schwankungen am Strommarkt. Dies kann sowohl Chancen als auch Risiken bergen. Ihr oberer Referenzwert kann sich im Quartals-Zeitraum zu Ihrem Vorteil oder Nachteil entwickeln. Das heißt, es gibt quartalsmäßige Preisentwicklungen in beide Richtungen, nach unten oder auch nach oben.
Ihr Strompreis kann im Quartals-Zeitraum teurer oder günstiger werden.
Durch die Kopplung des oberen Referenzwertes an den Großhandelsmarkt wirken sich diese Preisänderungen daher direkt auf Ihren Energiepreis aus.
Der aktuelle und individuelle Strompreis hat keine Aussagekraft auf die weitere Entwicklung Ihres oberen Referenzwertes.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der E-Control.
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4021 Linz
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