Auffangversorgung gemäß § 31 bis 35 ElWG
Die Auffangversorgung durch LINZ STROM Vertrieb sichert Haushalts- und Kleingewerbekund*innen mit einem Jahresverbrauch bis 100.000 kWh die kontinuierliche Stromversorgung.
Ziel der Auffangversorgung ist eine lückenlose Versorgung mit Strom mit dem Ziel, eine Versorgungsunterbrechung (vertraglosen Zustand) bei Lieferantenwechsel, Vertragsende oder Insolvenz zu vermeiden. Betroffene Kund*innen werden in diesen Fällen einem behördlich festgelegten Auffangversoger zugewiesen unter der Voraussetzung, dass diese Kund*innen - Haushalte und Kleinunternehmen - nicht selbst gekündigt haben bzw. am drohenden vertraglosen Zustand nicht schuld sind.
Die Auffangversorgung endet spätestens nach sechs Monaten. Der Energiepreis für Kund*innen in der Auffangversorgung wird nach Vorgabe der Regulierungsbehörde am Ende des jeweiligen Quartals neu berechnet und veröffentlicht.
Berechnung des Energiepreises
Ihr Energiepreis errechnet sich aus der Summe des Marktpreises und des gesetzlich vorgegebenen Referenzwerts. Der Marktpreis wird auf Basis einer vorgegebenen Berechnungsformel ermittelt und basiert auf den zuletzt verfügbaren Daten des Vorquartals für die Month Futures. Er wird um den vom Gesetzgeber für zwei Jahre festgelegten Referenzwert von 5,39 Cent pro kWh (brutto) bzw. 4,49 Cent pro kWh (netto) ergänzt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der e-Control.
Berechnungsformel für Haushalte
(0,8 x Mittelwert aller Handelstage des "EEX Austrian Power Base Month Future" / 3) + (0,2 x Mittelwert aller Handelstage des "EEX Austrian Power Peak Month Future" / 3)
Berechnungsformel für Kleingewerbekund*innen
Mittelwert aller Handelstage des "EEX Austrian Power Base Month Future" / 3
Zeitraum |
Energiepreis |
|---|---|
1. Juni bis 30. Juni 2026 |
12,10 Cent/kWh (netto) 14,52 Cent/kWh (brutto) |
Zeitraum |
Energiepreis |
|---|---|
1. Juni bis 30. Juni 2026 |
12,53 Cent/kWh (netto) 15,04 Cent/kWh (brutto) |
Der Arbeitspreis unterliegt zeitlich gebundenen Schwankungen am Strommarkt. Dies kann sowohl Chancen als auch Risiken bergen. Ihr Energiepreis kann sich im Quartal-Zeitraum zu Ihrem Vorteil oder Nachteil entwickeln. Das heißt, es gibt quartalsmäßige Preisentwicklungen in beide Richtungen, nach unten oder auch nach oben.
Ihr Strompreis kann im Quartals-Zeitraum teurer oder günstiger werden.
Durch die Kopplung des Arbeitspreises an den Großhandelsmarkt wirken sich diese Preisänderungen daher direkt auf Ihren Energiepreis aus.
Der aktuelle und individuelle Strompreis hat keine Aussagekraft auf die weitere Entwicklung Ihres Arbeitspreises.
4021 Linz
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