Preise und Tarife von LINZ AG ABFALL

Hier finden Sie alle aktuell gültigen Preise, Tarife und Verordnungen von LINZ AG ABFALL im Überblick.

Tarifordnung zur Linzer Abfallordnung

§ 1 Geltungsbereich und Grundlage

Für den Anschluss an die öffentliche Abfuhr von Abfällen sowie für die laufende Entsorgung der auf einem Grundstück anfallenden Abfälle sind an Entgelten zu leisten:

Das Anschlussentgelt als einmaliger Kostenbeitrag entsprechend der jeweiligen Abfallbehältergröße für die anlässlich des Anschlusses an die öffentliche Abfallabfuhr entstehenden Aufwendungen.

Das Abfuhrentgelt als laufender Kostenbeitrag für die regelmäßige Sammlung (Erfassung) der auf einem Grundstück anfallenden Restabfälle entsprechend der Anzahl und Größe der Sammelbehälter sowie der Anzahl der Entleerungen.

Die Bestimmungen dieser Tarifordnung bilden gemeinsam mit der Abfallordnung der Stadt Linz einen wesentlichen Bestandteil des Entsorgungsvertrages über Abfälle.

§ 2 Zahlungspflichtige Person

Zahlungspflichtige Person ist grundsätzlich der*die Eigentümer*in des im Abholbereich gelegenen Grundstückes bzw. Gebäudes.

Befinden sich Anstalten, Betriebe oder sonstige Arbeitsstellen in Wohngebäuden und werden eigene Abfallbehälter für diese Anstalten, Betriebe und sonstigen Arbeitsstellen aufgestellt, so sind diese zahlungspflichtig.

§ 3 Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage für das Abfuhrentgelt ist die Anzahl, Größe und Häufigkeit der Entleerungen der auf einem Grundstück aufgestellten Abfallsammelbehälter.

Grundlage für die Festsetzung der Anzahl der für ein Grundstück zu verwendenden Abfallbehälter ist die Abfallordnung für die Stadt Linz (§ 9).

§ 4 Fälligkeit der Entgelte

Das Anschlussentgelt wird nach Aufstellung der Abfallbehälter vorgeschrieben und ist binnen 14 Tage nach Vorschreibung fällig.

Die Vorschreibung des jeweiligen Abfuhrentgeltes erfolgt monatlich und ist binnen 14 Tagen nach Vorschreibung fällig.

§ 5 Auskunfts- und Meldepflichten

Die an die Abfuhr angeschlossenen Liegenschaftsbesitzer*innen haben der LINZ SERVICE GmbH alle zur Ermittlung der Entgelte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und den Mitarbeiter*innen der LINZ SERVICE GmbH den zur Überprüfung dieser Informationen erforderlichen Zutritt zu den Aufstellplätzen der Abfallsammelbehälter zu gewähren

§ 6 Schlussbestimmungen

Die vorliegende Tarifordnung schließt eine vertragliche Sonderregelung im Einzelfall nicht aus, sofern sich eine solche aufgrund der jeweiligen besonderen Umstände als erforderlich erweist.

Die Tarifordnung in der vorliegenden Fassung tritt mit Verlautbarung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz in Kraft.

LINZ SERVICE GmbH

LINZ SERVICE Bereich Abfall
Nebingerstraße 4
4020 Linz
War diese Seite hilfreich?