Ein Mann sitzt am Schreibtisch und prüft eine Rechnung, im Vordergrund ein Heizthermostat und Euromünzen.

Fernwärme Preise & Tarife

Fernwärme ist günstig!

Vielfach werden die reinen Brennstoffkosten für Öl oder Gas mit den Fernwärmekosten verglichen. Bei diesen Heizsystemen fallen aber zusätzlich Wartungs- und Instandhaltungskosten für Kessel, Brenner, Heiztherme und Regelanlagen an. Bei der Fernwärme handelt es sich um Betriebskosten, d.h. im Fernwärmepreis, amtlich geregelt, sind auch die Wartungs- und Instandhaltungskosten für die Wärmeerzeugung in der Fernwärmeübergabestation bereits enthalten.

Allgemeine Bedingungen (PDF, 148 kB)

Tarifblatt für das Stadtgebiet Linz

Gültig ab: 1.8.2025

Laut Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich zu GZ WI-2013-328469/153-Ham vom 10.07.2025 wurden die höchstzulässigen Abgabepreise für Lieferungen von Fernwärme durch die LINZ STROM GAS WÄRME GmbH für Energiedienstleistungen und Telekommunikation an ihre Kund*innen im Stadtgebiet Linz gemäß § 3 Abs 2 iVm. § 8 Abs 2 und § 10 des Preisgesetzes 1992 i.d.g.F. wie folgt festgesetzt:

Energiepreis
exkl. 20 % USt.
inkl. 20 % USt.
Arbeitspreis
(Euro pro MWh)
67,991 Euro
81,589 Euro
Jahresgrundpreis
(Euro pro kW Anschlusswert)
50,997 Euro
61,196 Euro

Der Arbeitspreis ist das Entgelt für die verbrauchte Wärmemenge. Für den Verrechnungsanschlusswert ist auch dann der Jahresgrundpreis zu bezahlen, wenn keine oder nur eine geringere Leistung beansprucht wurde.

Die vorgenannten Preise ändern sich nach Maßgabe des Preisbescheides der OÖ. Landesregierung.

Entgelt für die Mess- und Regeleinrichtungen: Für den erhöhten Aufwand der Wartung und Instandhaltung von Mess- und Regeleinrichtungen wird je Monat ein Pauschalbetrag von 1,5 % des Wiederbeschaffungswertes dieser Geräte eingehoben.

Eichgebühren: Die Kosten für die laut Eichgesetz derzeit alle fünf Jahre durchzuführende Nacheichung und für den erforderlichen Ein- und Ausbau der Messgeräte sind von dem*der Kund*in zu tragen.

Tarifblatt downloaden (PDF, 56 kB)

Gültig ab: 1.8.2025

Laut Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich zu GZ WI-2013-328469/153-Ham vom 10.07.2025 wurden die höchstzulässigen Abgabepreise für Lieferungen von Fernwärme durch die LINZ STROM GAS WÄRME GmbH für Energiedienstleistungen und Telekommunikation an ihre Kund*innen im Stadtgebiet Linz gemäß § 3 Abs 2 iVm. § 8 Abs 2 und § 10 des Preisgesetzes 1992 i.d.g.F. wie folgt festgesetzt:

Energiepreis
exkl. 20 % USt.
inkl. 20 % USt.
Arbeitspreis
(Euro pro MWh)
79,991 Euro
95,989 Euro
Jahresgrundpreis
(Euro pro kW Anschlusswert)
59,994 Euro
71,993 Euro

Der Arbeitspreis ist das Entgelt für die verbrauchte Wärmemenge. Für den Verrechnungsanschlusswert ist auch dann der Jahresgrundpreis zu bezahlen, wenn keine oder nur eine geringere Leistung beansprucht wurde.

Die vorgenannten Preise ändern sich nach Maßgabe des Preisbescheides der OÖ. Landesregierung.

Entgelt für die Mess- und Regeleinrichtungen: Für den erhöhten Aufwand der Wartung und Instandhaltung von Mess- und Regeleinrichtungen wird je Monat ein Pauschalbetrag von 1,5 % des Wiederbeschaffungswertes dieser Geräte eingehoben.

Eichgebühren: Die Kosten für die laut Eichgesetz derzeit alle fünf Jahre durchzuführende Nacheichung und für den erforderlichen Ein- und Ausbau der Messgeräte sind von dem*der Kund*in zu tragen.

Kurzbeschreibung der Wärmekostenabrechnung für Nutzungsobjekte mit „Tarifzählern“: Die gelieferte Fernwärme wird nicht wie üblich bei Eintritt in die Wohnhausanlage, sondern - mittels eines sogenannten „Tarifzählers“ – erst in unmittelbarer Nähe vor bzw. in jenem Nutzungsobjekt (Wohnung, Geschäftslokal etc.) gemessen, in dem sie verbraucht wird. Der dort vom Tarifzähler gemessene Wärmeverbrauch wird als direkte Verrechnungsgrundlage herangezogen. Die bauphysikalisch und installationstechnisch bedingten Wärmeverbräuche vom Hauseintritt bis zum Tarifzähler (sogenannte „Verteilverluste“) sind im speziellen Wärmepreis pauschal berücksichtigt.

Tarifblatt downloaden (PDF, 59 kB)

Gültig ab: 1.8.2025

Laut Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich zu GZ WI-2013-328469/153-Ham vom 10.07.2025 wurden die höchstzulässigen Abgabepreise für Lieferungen von Fernwärme durch die LINZ STROM GAS WÄRME GmbH für Energiedienstleistungen und Telekommunikation an ihre Kund*innen im Stadtgebiet Linz gemäß § 3 Abs 2 iVm. § 8 Abs 2 und § 10 des Preisgesetzes 1992 i.d.g.F. wie folgt festgesetzt:

1. Amtlicher Höchstpreis:
Energiepreis
exkl. 20 % USt.
Energiepreis
inkl. 20 % USt.
Arbeitspreis
(Euro pro MWh)
79,991 Euro
95,989 Euro
Jahresgrundpreis
(Euro pro kW Anschlusswert)
59,994 Euro
71,993 Euro
2. Allgemeiner Tarif:
Energiepreis
exkl. 20 % USt.
Energiepreis
inkl. 20 % USt.
Arbeitspreis
(Euro pro MWh)
67,991 Euro
81,589 Euro
Jahresgrundpreis:
(Euro pro kW Anschlusswert)
50,997 Euro
61,196 Euro

Der Arbeitspreis ist das Entgelt für die verbrauchte Wärmemenge. Für den Verrechnungsanschlusswert ist auch dann der Jahresgrundpreis zu bezahlen, wenn keine oder nur eine geringere Leistung beansprucht wurde.

Die vorgenannten Preise ändern sich nach Maßgabe des Preisbescheides der OÖ. Landesregierung.

3. Entgelt für die Mess- und Regeleinrichtungen: Für den erhöhten Aufwand der Wartung und Instandhaltung von Mess- und Regeleinrichtungen wird je Monat ein Pauschalbetrag von 1,5 % des Wiederbeschaffungswertes dieser Geräte eingehoben.

4. Eichgebühren: Die Kosten für die laut Eichgesetz derzeit alle fünf Jahre durchzuführende Nacheichung und für den erforderlichen Ein- und Ausbau der Messgeräte sind von dem*der Kund*in zu tragen.

Tarifblatt downloaden (PDF, 59 kB)

Für die Lieferung von Fernwärme

(Auf diese Leistungen wird keine USt. berechnet. Vorbehaltlich Druckfehler und Änderungen. Gültig ab 01.05.2013)

Leistungen
Preise in Euro
Mahngebühr normaler Versand
5,00
Mahngebühr eingeschriebener Versand
7,60
Weiterverrechnung der Bankspesen bei Rückbelastung nach Aufwand (Weiterverrechnung 1:1)
unterschiedlich je nach Bankinstitut
Bearbeitungsgebühr für Rückbelastung
0,00
LINZ STROM GAS WÄRME Bereich Wärme & Kälte
Wiener Straße 151
4021 Linz
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